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   SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15   

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SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15 (https://dejure.org/2016,22223)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15 (https://dejure.org/2016,22223)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - S 3 SO 3787/15 (https://dejure.org/2016,22223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von Sozialleistungen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 statt nach der Regelbedarfsstufe 3 - Verzinsung der Nachzahlung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zinsliches Abstellen auf die frühere Fälligkeit nach dem ersten Leistungsantrag im ursprünglichen Verwaltungsverfahren bei der Nachzahlung einer Sozialleistung aufgrund eines Überprüfungsantrags

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 S 2 SGB 10, § 44 Abs 4 S 3 SGB 10, § 42 Nr 1 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von Sozialleistungen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 statt nach der Regelbedarfsstufe 3 - Verzinsung der Nachzahlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    a) Die Vorschrift ist auf die Nachzahlung anwendbar, auch wenn diese auf einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) beruht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 33).

    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    Werden einer Behörde daher die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X bekannt, kann und muss sie - wie vorliegend - auch ohne Antrag tätig werden (vgl.LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 37).

    Das könne ein Antrag im Zugunstenverfahren allenfalls dann sein, wenn erst durch ihn die Leistungsvoraussetzungen vervollständigt worden sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 32 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 17. November 1981 - 9 RV 26/81 -, SozR 1200 § 44 Nr. 4).

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    bb) Ein solcher Sachverhalt lag der Weisung des BMAS zu Grunde, die als Reaktion auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts erging, dass im Sozialhilferecht sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein, während die Regelbedarfsstufe 3 demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur ganz unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 12/13 R - und - B 8 SO 31/12 R - sowie Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 5/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    bb) Ein solcher Sachverhalt lag der Weisung des BMAS zu Grunde, die als Reaktion auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts erging, dass im Sozialhilferecht sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein, während die Regelbedarfsstufe 3 demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur ganz unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 12/13 R - und - B 8 SO 31/12 R - sowie Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    bb) Ein solcher Sachverhalt lag der Weisung des BMAS zu Grunde, die als Reaktion auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts erging, dass im Sozialhilferecht sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein, während die Regelbedarfsstufe 3 demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur ganz unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 12/13 R - und - B 8 SO 31/12 R - sowie Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    bb) Ein solcher Sachverhalt lag der Weisung des BMAS zu Grunde, die als Reaktion auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts erging, dass im Sozialhilferecht sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein, während die Regelbedarfsstufe 3 demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur ganz unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 12/13 R - und - B 8 SO 31/12 R - sowie Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 26/81

    Verzinsung - vollständiger Leistungsantrag iS des § 44 Abs 2 SGB 1

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    Das könne ein Antrag im Zugunstenverfahren allenfalls dann sein, wenn erst durch ihn die Leistungsvoraussetzungen vervollständigt worden sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 32 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 17. November 1981 - 9 RV 26/81 -, SozR 1200 § 44 Nr. 4).
  • BSG, 13.05.2011 - B 13 R 30/10 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Geltendmachung der Verletzung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 R 2516/08

    Rentenzahlung - Verzinsung - maßgeblicher Leistungsantrag

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15
    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
  • LSG Hessen, 11.10.2017 - L 4 SO 169/16

    Sozialhilfe SGB XII

    Der hier zu entscheidende Fall, in dem der Leistungsanspruch erst im sog. Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X durch den Sozialhilfeträger festgestellt wird, gibt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts keinen Anlass dafür, ausnahmsweise nicht dem Wortlaut entsprechend auf den Leistungsantrag, sondern auf den Überprüfungsantrag abzustellen (wie hier: BSG, Urteil vom 17. November 1981 9 RV 26/81 -, juris Rn. 17 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 32 ff.; Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I - SGB IV - SGB X, 2012, § 44 SGB I Rn. 19 f.; Lilge, in: Lilge, SGB I, 4. Aufl. 2016, § 44 Rn. 22, 49; Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage 2014, § 44 Rn. 13; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 44 Rn. 32; Wagner, in: jurisPK-SGB 1, 2. Aufl. Stand: 27. September 2017, § 44 Rn. 31; Bigge, jurisPR-SozR 22/2010 Anm. 3; speziell im Sozialhilferecht zuletzt SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juli 2016 - S 3 SO 3787/15 -, Rn. 23, juris; a.A. LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, Rn. 35 ff., juris; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris; offen gelassen von BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
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